FAQ´s
Erstgespräch
Das Erstgespräch bietet Ihnen die Möglichkeit zum Ankommen und in einem sicheren Raum lernen wir uns zunächst kennen. Sie haben die Möglichkeit, Ihr Anliegen, Ihren Wunsch vielleicht nach Veränderung oder Ihre Situation zu erzählen und um Ihre Fragen zu beantworten. Gleichzeitig informiere ich Sie über den Ablauf einer Therapie und deren Rahmenbedingungen und wir können gemeinsam klären, ob und wie eine Zusammenarbeit für Sie hilfreich sein wird.
Psychotherapeut in Ausbildung unter Supervision
Psychotherapeut in Ausbildung unter Supervision bedeutet, dass ich mich im letzten Abschnitt meiner Ausbildung zum Psychotherapeuten befinde und selbstständig in eigener Praxis arbeiten darf. Ich werde von qualifizierten Lehrtherapeut*Innen supervidiert um die therapeutische Qualität zu gewährleisten und einen reflektierten Prozess in der Therapie zu sichern.
Therapeutisches Arbeiten
Die Therapeutische Arbeit orientiert sich ganz an Ihren Anliegen, Bedürfnissen, Sehnsüchten und Zielen. In einem sicheren Rahmen dürfen auch schwierige Themen ihren Platz haben. Ich unterstütze Sie dabei, neue Perspektiven zu entdecken, innere Zusammenhänge zu verstehen, die eigenen Ressourcen neu zu stärken und Ihre Lösung zu finden. Der therapeutische Prozess ist ein gemeinsamer Weg, in Ihrem Tempo, mit Respekt und Wertschätzung für Ihre Lebensgeschichte und für Ihre Zukunftswünsche.
Verschwiegenheitsprlicht §45
Für Psychotherapeuten*Innen in Ausbildung unter Supervision gilt eine strenge, gesetzlich geregelte Schweigepflicht lt. §45, Österreichisches Psychotherapiegesetz. Das bedeutet, dass alles was in der Therapie, Beratung / Coaching und Supervision besprochen bzw. erlebt wird sowie die schriftlichen Aufzeichnungen im Sinne der gesetzlichen Dokumentation, nicht nach außen tritt. Nur durch das Einverständnis der Klient*Inn, dürfen Informationen an dritte (z.B. an einen Arzt*In) weitergegeben werden. Die Verschwiegenheitspflicht lässt zwischen Ihnen und mir als Psychotherapeut eine sichere Vertrauensbeziehung gelingen, welche Ihnen Schutz und Sicherheit bieten wird.
Absageregelung
Falls Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen möchten, können Sie dies 48 Stunden vor der Therapiesitzung per Mail oder Textnachricht (Handy) gerne absagen. Unter 48 Stunden nehmen Sie zur Kenntnis, dass ich Ihnen das vereinbarte Honorar in Rechnung stellen werde.
Akute Krise - Telefonische Hilfe
- Psychosozialer Krisendienst: 0800 400 120
- 24h Hotline Land Tirol: 0800 80 80 30
- Telefonseelsorge: 142
- Psychiatrische Soforthilfe: 01-313-30
- Kinder- und Jugendpsychiatrie Ambulanz: 050 504 / 34000
- Psychiatrieambulanz Hall: 050 504 / 88260
LANDESKRANKENHAUS HALL PSYCHIATRIE: 050 504 – 88263
(diensthabende Psychiaterin/diensthabenden Psychiater verlangen), tägl. 0-24 Uhr
UNIVERSITÄTSKLINIK FÜR PSYCHIATRIE INNSBRUCK: 050 504
(diensthabende Psychiaterin/diensthabenden Psychiater verlangen), tägl. 0-24 Uhr